Neben Wärmeerzeugern weitere Komponenten des Heizungssystems förderfähig
Köln, 03. September 2020 – Die zu Beginn des Jahres im Rahmen des Klimapakets in Kraft getretene Förderkulisse „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ greift im Markt. Nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 130 697 Förderanträge eingegangen. Im Vorjahreszeitraum lag die Zahl der Anträge noch bei 42 355. „Das novellierte Anreizprogramm ist ein Erfolgsmodell. Es zeigt, dass die Menschen bereit sind, in moderne Heizungstechnik und in Klimaschutz zu investieren“, kommentiert BDH-Präsident Uwe Glock. Nun komme es darauf an, dass die Politik die finanzielle Ausstattung des Programms sicherstelle. Dies, so Glock, zahle nicht nur auf den Klimaschutz ein, es sichere in Zeiten der Corona-Pandemie auch Arbeit und Beschäftigung.
Der BDH weist darauf hin, dass bei einer Modernisierung im Gebäudebestand neben den Wärmeerzeugern auch die Wärmeverteilung und Wärmeübergabe unter die neue Förderung fallen. Dazu zählen zum Beispiel Flächenheizungen und Heizkörper aber auch Thermostatventile und Umwälzpumpen. „Ein modernes Heizungssystem besteht aus mehreren Komponenten: Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe und Speicherung. Damit eine Heizung ihr volles Effizienzpotenzial entfalten kann, müssen diese Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sein. Die novellierte Förderung trägt dem Rechnung“, sagt Dr. Roger Schönborn, Vorsitzender der Fachabteilung Wärmeübergabe im BDH.
Förderfähig sind dabei sowohl die Investitionskosten, als auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.
Potenzielle Investoren können sich unter diesem Link auf der Seite des BAFA über Umfang und förderfähige Kosten des Programms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ informieren.