Köln/Berlin, 06. April – Nachdem die Koalitionspartner am 29. März keine Einigung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erzielen konnten, besteht keine Chance mehr, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu erlassen. Mit dem GEG sollten u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammengefasst werden. „Die Vereinfachung der Rechtsgrundlage wäre Bauherren, Handwerkern, Planern und auch der Industrie entgegengekommen. Die jetzige Verschiebung der Entscheidung ist ein Rückschritt in punkto Deregulierung. Diese Planungsunsicherheit geht letztlich zu Lasten des Klima- und Ressourcenschutzes im Wärmemarkt“, betont BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke.
Zugleich sieht der BDH in der Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes aber auch die Chance, den Entwurf nachzubessern. So kritisiert der BDH die darin enthaltene Option der Länder, Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien auch außerhalb öffentlicher Bestandsgebäude einzuführen. „Die negative Marktentwicklung in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sich Ordnungsrecht im Bestand negativ auswirken kann. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand zu erneuern“, sagt BDH-Präsident Manfred Greis.
Eine im Gesetzesentwurf beinhaltete Ermächtigung für die Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge mit Verweis auf den Klima- und Ressourcenschutz auszusprechen, sieht der BDH kritisch und setzt sich für eine technologieoffene Betrachtung aller Systeme ein. Nah- und Fernwärmenetze als pauschale Lösung seien nicht zielführend, es müsste auch hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten. Nachbesserungsbedarf sieht der BDH schließlich auch bei den im Referentenentwurf skizzierten Rahmenbedingungen für Wärmepumpen.