Presse­meldung

Kommentierung der Heizungsindustrie zu den geplanten Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Köln/Berlin, 08. Juli 2026 – Die Bundesregierung verfolgt mit den geplanten Anpassungen der BEG-Förderung das Ziel, diese sozial zielgenauer auszugestalten und zugleich ab 2027 Haushaltsmittel einzusparen. Entscheidend ist aus Sicht der Heizungsindustrie jedoch, dass notwendige Investitionen in den Gebäudebestand nicht ausgebremst werden.

Nach zwei herausfordernden Jahren zeigt der Heizungsmarkt erstmals wieder Anzeichen einer Stabilisierung. Diese Entwicklung darf nicht durch kurzfristige Änderungen der Förderbedingungen gefährdet werden. Andernfalls drohen nicht nur klimapolitische Rückschritte, sondern auch negative Auswirkungen auf Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung in der deutschen Heizungsindustrie. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der zeitlichen Notwendigkeit von Anpassungen bereits im Jahr 2026. Der Bundeshaushalt ist beschlossen, die Mittel für die Heizungsförderung stehen bereit. Umso wichtiger ist es, jetzt Verlässlichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu gewährleisten. Die Förderung muss weiterhin einen ausreichenden Investitionsanreiz bieten, damit Eigentümer in moderne, effiziente und klimafreundliche Heizsysteme investieren.

Unabhängig von den politischen Grundsatzentscheidungen besteht aus Sicht der Heizungsindustrie weiterhin Klärungsbedarf bei zentralen Umsetzungsfragen. Dazu zählen insbesondere die Ausgestaltung von Übergangsregelungen, die praktische Umsetzung durch die KfW sowie fördertechnische Details. Die Heizungsindustrie erwartet, in den weiteren Ausarbeitungsprozess eng eingebunden zu werden, um ihre technische und marktseitige Expertise einzubringen und praxistaugliche, investitionsfreundliche sowie bürokratiearme Lösungen zu gewährleisten.

Gerade in der aktuellen Phase der Marktstabilisierung sollten Anpassungen an der Förderung mit Augenmaß erfolgen. Investitionssicherheit ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass die Modernisierung des Gebäudebestands weiter vorankommt und die klimapolitischen Ziele erreicht werden.

Gleichzeitig ist der Gesetzgeber gefordert, den ordnungspolitischen Rahmen zeitnah zu vervollständigen und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zügig zu verabschieden. Erst das Zusammenspiel aus einer verlässlichen Förderung und einem klaren, technologieoffenen Rechtsrahmen schafft die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer, Handwerk und Industrie. Nach Jahren der Unsicherheit braucht der Wärmemarkt jetzt vor allem eines: Verlässlichkeit statt neuer Diskussionen.