Presse­meldung

Neue BEG-Förderung: Heizungsindustrie fordert Nachschärfung

Köln/Berlin, 09. Juli 2026 – Die vom Bund gestern vorgelegten Eckpunkte zur Neugestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden in der Heizungsindustrie mit gemischten Reaktionen aufgenommen.

Grundsätzlich bestätigt die Bundesregierung damit das Ziel, die Förderung bis 2029 verlässlich auszugestalten. Insgesamt sollen in den kommenden vier Jahren hierfür Fördermittel in Höhe von rund 44 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob die neue Förderkulisse aufgrund der vorgesehenen halbjährlichen Anpassungen auch künftig auf eine hohe Akzeptanz in der Praxis trifft, so der Verband.

Auch nach der heutigen Verbändeanhörung besteht in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf. Die offenen Punkte müssen in den kommenden Tagen im engen Austausch mit der Branche diskutiert werden. Eine frühzeitigere Einbindung der technischen Expertise der deutschen Heizungsindustrie hätte dazu beitragen können, offene Fragen bereits im Vorfeld zu klären.

Vor diesem Hintergrund ist es jetzt umso wichtiger, schnell zu praxistauglichen, investitionsfreundlichen und bürokratiearmen Regelungen zu kommen. Nach zwei herausfordernden Jahren für die Hersteller heiztechnischer Systeme zeigt der Heizungsmarkt in diesem Jahr erste Anzeichen einer Stabilisierung.

Nachbesserungsbedarf sieht der BDH insbesondere im Verhältnis zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen. Eine stärkere Priorisierung von Wärmenetzen durch die Bundesregierung darf nicht dazu führen, dass hocheffiziente dezentrale Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien von der Förderung ausgeschlossen werden. Kritisch bewertet der BDH zudem, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit diesem Ansatz zentrale Prinzipien von Markt und Wettbewerb auszuhebeln droht.

Zugleich unterstreicht der Verband die zentrale Bedeutung der BEG-Förderung für das Gelingen einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Allein bis Mai dieses Jahres wurden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehr als 160.000 Förderanträge bewilligt, davon über 145.000 für Wärmepumpen. „Die BEG ist ein Erfolgsprojekt“, so Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Sie schafft gemeinsam mit einem technologieoffenen Rechtsrahmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer, Handwerk und Industrie.“

Neue Förderkonditionen voraussichtlich ab 21. Juli

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird die Antragstellung zu den neuen Förderkonditionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 möglich sein. Bis dahin gilt eine Übergangsphase, in der die entsprechenden Systeme angepasst und bereits eingereichte Anträge weiterhin bearbeitet werden. Anträge, die bereits vorliegen, werden in dieser Phase noch nach den bisherigen Konditionen bearbeitet. Die neuen Förderbedingungen sollen am 21. Juli 2026 in Kraft treten.

Karlsruhe macht Weg frei für Gebäudemodernisierungsgesetz

Positiv bewertet der BDH die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine Organklage gegen den Gesetzesprozess hinsichtlich vermeintlich zu kurzer Beratungszeiten abzuweisen. Mit dieser Entscheidung kann der Bundestag das Gesetz am morgigen Freitag beschließen. Der BDH betont in diesem Zusammenhang, dass erst das Zusammenspiel aus einer verlässlichen Förderung und einem klaren, technologieoffenen Rechtsrahmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer, Handwerk und Industrie schafft.