Presse­meldung

Neue Köpfe im BDH-Vorstand

Die neuen Mitglieder im BDH-Vorstand (v. L.): Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer Vaillant Deutschland, Kerstin Sticht, Geschäftsführerin Kermi GmbH, Erik Feijen, Geschäftsführer BDR Thermea Deutschland

Köln/Berlin, 23. April 2026 – In der Hessischen Landesvertretung in Berlin fand heute turnusgemäß die Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) statt. Zuvor tagte der Vorstand in der Berliner Repräsentanz des Verbandes. Im Mittelpunkt beider Sitzungen standen die aktuellen politischen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene und deren Auswirkungen auf den Wärmesektor. 

Daneben standen auch Neuwahlen im Vorstand auf der Agenda. Neu in den BDH-Vorstand gewählt wurde Erik Feijen, Geschäftsführer BDR Thermea Deutschland. Er folgt auf Christian Sieg. Ebenfalls neu im Gremium ist Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer von Vaillant Deutschland. Er übernimmt im BDH-Vorstand die Nachfolge von Dr. Norbert Schiedeck. Mit Kerstin Sticht, Geschäftsführerin der Kermi GmbH, gehört dem Vorstand zudem erstmals eine Frau an. Sie folgt auf Alexander Kaiss.

Zentrales Thema beider Sitzungen war das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Gesetzesvorhaben steht für den 29. April auf der vorläufigen Agenda des Bundeskabinetts. Industrie und Branche warten seit Wochen auf den angekündigten Referentenentwurf.

Im Rahmen der Sitzungen fand zudem ein Austausch mit politischen Gästen statt: MdB Andreas Jung, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nahm an der Mitgliederversammlung teil und informierte über aktuelle energiepolitische Hintergründe. 

Von der BDH-Mitgliederversammlung geht ein klares Signal aus: Die Heizungsindustrie steht bereit, eine nachhaltige Wärmeversorgung entschlossen und beschleunigt umzusetzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zeitnahe Planungssicherheit durch klare politische Rahmenbedingungen sowie verlässliche Förderstrukturen. Aus Sicht des BDH ist es daher von zentraler Bedeutung, dass das GModG – wie angekündigt – bis zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Andernfalls würden zum 1. Juli die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner gelten und zu zusätzlichen Unsicherheiten im Markt führen.