Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz: Planungssicherheit, aber keine Marktbelebung

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Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer BDH

Köln/Berlin, 08. September 2023 – Nach monatelangen intensiven politischen wie medialen Diskussionen hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt, dass damit nun endlich Planungssicherheit für Handwerk, Industrie und Bürgerinnen und Bürger besteht. „Das Gesetz bietet Orientierung und schafft Klarheit für alle Beteiligten, das steht für uns mit Blick auf die aktuelle Verunsicherung im Markt im Vordergrund“, sagt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Dennoch erwarten unsere Mitgliedsunternehmen keine Belebung des Heizungsmarktes durch das GEG. Für 2024 wird eine deutliche Eintrübung erwartet.“

Klare Förderung und mehr Energieeffizienz gefordert

Der BDH fordert nun eine rasche Klärung der künftigen Förderungsbedingungen. Diese müssen zuverlässig und ausreichend ausgestattet sein und alle technologischen Lösungen einbeziehen, die das GEG ermöglicht. Insbesondere setzt sich der Verband dafür ein, die förderfähigen Investitionskosten auf 45.000 Euro zu erhöhen. Andernfalls könnten die Bürgerinnen und Bürger trotz höherer Fördersätze unterm Strich weniger Förderung erhalten, warnt der BDH. Zudem fordert der Verband, dass Effizienztechnologien wie energieeffiziente Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dezentrale Kraftwärmekopplung schnellstmöglich im GEG Berücksichtigung finden.

Wärmeplanung darf nicht zum Bremsklotz werden

„Grundsätzlich macht es Sinn, dass sich die Kommunen einen Überblick über ihre Wärmeversorgungsoptionen verschaffen. Allerdings darf es bei einem Durchschnittsalter von über 17 Jahren bei den Heizungen nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik abnimmt, weil irgendwann vielleicht ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte“, so Staudt. Das neue Gesetz sieht vor, dass Kommunen ihre Wärmeversorgung in einem langjährigen Prozess erfassen und planen müssen, bevor die Vorgaben des GEG greifen.