Zusammenführung EEWärmeG und EnEV: Verbände legen Gutachten für Hallengebäude vor

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Köln/Bonn, 20. Juni 2016 – Im Rahmen der geplanten Zusammenführung des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der zugehörigen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) haben der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) gemeinsam ein Gutachten zum künftigen Umgang mit Hallengebäuden vorgelegt. In der Studie „Anregung zur künftigen Behandlung von Hallengebäuden im Energiesparrecht“ werden Vorschläge in Bezug auf die Festlegung von energetischen Anforderungen an Hallengebäude entwickelt.

Das Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Neudefinition des Referenzgebäudes: Deutliche Energieeinsparungen sollen durch ein neues Referenzgebäude erfolgen. Bei einer solchen Ausgestaltung würden im Bereich der Hallengebäude der Transmissionswärmeverlust je nach Gebäudetyp um bis zu 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um bis zu 43 % gegenüber der derzeitigen Regelung unterschritten werden müssen. Diese generelle Regelung hätte bereits erhebliche Einsparungen zur Folge.
  • Gleichstellung zentraler und dezentraler Technologien: Bei der Gestaltung eines einheitlichen Regelwerks sollte im Bereich der Heizsysteme für Hallengebäude auf technologieoffene Lösungen gesetzt werden. Für Hallen mit zentraler oder dezentraler Heizungstechnik sollten die gleichen Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz gelten. Dies ermöglicht eine maximale technische und wirtschaftliche Flexibilität. Anforderungen an Energieeinsparung und Klimaschutz würden nicht tangiert.
  • Keine pauschale Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien: Hallengebäude weisen bei der Nutzung, beim Wärme- und Strombedarf und bei ihrer Einbindung in die Umgebung sehr heterogene Profile auf. Pauschale und nicht-technologieoffene Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien würden deshalb sowohl bei dezentral als auch bei zentral beheizten Hallen zu energetischen und wirtschaftlich ineffizienten Lösungen und hohen Zusatzkosten führen.
  • Energie-Monitoring-Systeme: Die beauftragenden Verbände der Studie befürworten zudem die verpflichtende kostengünstige Einführung von Monitoring-Systemen. Diese können sowohl im Neubau als auch im Bestandsbereich reale Energieeinsparungen und eine Verringerung/Vermeidung klimaschädlicher Emissionen sicherstellen.

Zur Studie: Anregungen zur künftigen Behandlung von Hallengebäuden im Energiesparrecht